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09. März 2006 Radio- und Fernsehgesetz bereinigt Die Kleine Kammer gibt nach und hebt eine Differenz zum Nationalrat auf Urs Meier Das im Grundsatz unbestrittene Gebührensplitting wird den privaten Programmveranstaltern - oder wenigstens einigen von ihnen - die dringend gewünschten zusätzlichen Gelder zuleiten. Den Privatradios wird das neue RTVG vier Prozent des Radiogebührenaufkommens, also etwa 16 Mio. Franken (heute 8 Mio.) bringen. Private Fernsehveranstalter können aus einem Topf unterstützt werden, in den vier Prozent der Fernsehgebühren fliessen, das sind 28 Mio. Franken (heute 5 Mio.). Die genauen Bedingungen für ein Anrecht auf Gebührengelder sowie die nötigen Kontrollen und weitere Einzelheiten wird das Departement Leuenberger nun in der Verordnung zum RTVG (RTVV) festlegen. Um diese RTVV dürft noch hart gefeilscht werden. Sie ist für die Privatveranstalter im Effekt fast wichtiger als das Gesetz. Insgesamt bringt das Gesetz kaum Neues. Die Revision hat sehr lange gedauert: Am 19. Januar 2000 nahm der Bundesrat ein «Aussprachepapier» zur Kenntnis, das die Grundzüge definierte. Ende 2000 fand die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf statt, Ende 2002 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament die Vorlage. Die Arbeit der vorberatenden Kommissionen, die eigentlichen Parlamentsdebatten und die Differenzbereinigung zwischen den Kammern nahmen nochmals mehr als drei Jahre in Anspruch. Von einem langen Reifungsprozess zu reden, wäre allerdings in diesem Fall reichlich euphemistisch. Die Revision hat vielmehr ein rundgelutschtes, nirgends markant eingreifendes Regelwerk hervorgebracht. Kein Wunder, dass noch vor der Inkraftsetzung des nach 1991 erstmals erneuerten Gesetzes bereits laut über die nächste Revision nachgedacht wird. Die Medienwelt ist eben sehr viel schneller als die gesetzgeberische Maschinerie.
Urs Meier ist Geschäftsführer der Reformierten Medien und Mitherausgeber des Medienhefts.
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