WikiLeaks oder das Ende der Heimlichkeit
Was vorauszusehen war, ist nun geschehen: Das Netz ist leck geschlagen. Und diese Lecks im Informationsnetz lassen sich auch durch staatliche Repressionen nicht mehr beheben.
Von Wolf Ludwig
Um die Enthüllungsplattform WikiLeaks ist ein heftiger Glaubens- und Meinungskrieg entbrannt. Kritiker sehen die Grundfesten der Staatsräson bedroht, für Befürworter ist es ein Testfall für die neuen Erwartungen und Massstäbe der viel gerühmten Offenheit im Netz. Jedenfalls entzieht sich der Fall WikiLeaks herkömmlichen Deutungsmustern.
Vom eigenen Anspruch will WikiLeaks «Regierungen offen halten» (keep governments open). Gemäss ihrer Website versteht sich die Plattform ausserdem als «non-profit Medienorganisation» mit dem Ziel, «bedeutende Nachrichten und Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen». Dazu will das selbst erklärte Leck mit einem elektronischen Briefkasten «innovative, sichere und anonyme Wege für zugespielte Informationen an unsere Journalisten bieten». Als ihre wichtigste Tätigkeit bezeichnet WikiLeaks «das Veröffentlichen von Originalquellen neben unseren Nachrichten, damit Leser und Historiker gleichermassen die Beweise der Wahrheit sehen können». Dabei berufen sich die Betreiber auf Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit statuiert.
In ihrer noch jungen Organisationsgeschichte seit 2007 konnten die Leck-Pioniere diverse rechtliche und politische Attacken abwehren, welche die «Verlagsorganisation» WikiLeaks sowie deren Journalisten und anonyme Quellen zum Schweigen bringen wollten. Zur Arbeitsweise von WikiLeaks heisst es, dass sie «hochwertige Sicherheitstechnologien mit journalistischen und ethischen Prinzipien verbinden», investigativen Journalismus betreiben und dabei anonyme Hinweise und Gewährsleute akzeptieren, solche jedoch nicht anstiften. Journalistische Standards wie Quellenschutz, Relevanz- und Zuverlässigkeitsabklärungen wie Sorgfaltsgebote gehören nach eigenem Verständnis ebenso zum Repertoire. WikiLeaks versteht sich als gesellschaftliche Kontrollinstanz (Scrutiny) und als Teil der Medien als vierte Gewalt. Ganz unbescheiden wollen die Leakianer ein «neues Modell von Journalismus» bieten, das herkömmliche Formen mit den neuen technischen Darstellungs- und Distributionsmöglichkeiten verbindet. Im Gegensatz zu konventionellen Medien-Einrichtungen wollen sie ihr Material nicht horten, sondern der Öffentlichkeit und anderen Medien zur weiteren Verifizierung zeitnah zur Verfügung stellen. So jedenfalls lautet die Selbstdeklaration auf der WikiLeaks-Website.
Robin Hood des investigativen Journalismus?
Wie WikiLeaks all die hohen Ansprüche mit einer nicht näher benannten Zahl von Angestellten und «einem Netzwerk von engagierten Freiwilligen rund um den Globus» einschliesslich akkreditierter Journalisten, Software-Programmierer, Netzwerk-Ingenieure, Anwälte und Mathematiker bewältigen will, bleibt vorerst offen. Wahrscheinlich waren die Gründer selbst von ihrem Zuspruch, Wachstum und Erfolg überrascht und konnten die immensen Mengen an Informationen, die ihnen zugespielt wurden, bald gar nicht mehr selbst bewältigen. Partnerschaften mit renommierten und etablierten Medienredaktionen wie «New York Times», «Guardian», «SPIEGEL» und jüngst «Le Monde» und «El Pais» schienen daher so notwendig wie angesagt.
Für eine (medien-)rechtliche Betrachtung relevant, aber unklar, bleibt die Frage nach der Organisationsform – und zwar jenseits des eigenen Selbstverständnisses: Ist WikiLeaks eine Medienorganisation im herkömmlichen Sinne oder vielmehr ein neuer Typus von Nachrichtenagentur? Und geniesst die Plattform damit die gleichen Privilegien wie alle anderen Medien als vierte Gewalt? Oder ist WikiLeaks vielmehr eine Quelle, die gewissermassen freiwillig auf den Quellenschutz verzichtet? Im ersten Fall müsste WikiLeaks im Sinne der Medien- und Informationsfreiheit vollumfänglichen Schutz vor staatlichen Übergriffen haben. Im zweiten Fall ist WikiLeaks eine Gesellschaft, die sich dem Tatbestand der unerlaubten Aneignung und Veröffentlichung geheimer amtlicher Dokumente aussetzt und mit entsprechender Strafverfolgung rechnen muss.
Allem Anschein nach verfolgen die WikiLeakianer das Offenbarungsprinzip um jeden Preis, unbeirrt von bisherigen rechtlichen Restriktionen und Deutungen. Von ihren technischen und webgestützten Voraussetzungen her sind die Enthüller gewiss kein herkömmliches Medium im Sinne von one-to-many, sondern vielmehr eine zeitgemässe peer-to-peer-Plattform (many-to-many). WikiLeaks beansprucht aber die Sonderstellung samt Privilegien, die dem professionellen investigativen Journalismus in einer demokratischen Gesellschaft vorbehalten ist. Die Watergate-Affäre, die US-Präsident Richard Nixon das Amt kostete (1974) und der Folter-Skandal von Abu Ghraib (2004) während des US-amerikanischen Kriegs im Irak gelten nebst anderen prominenten Beispielen als die grossen Vorbilder und als Leitbild für WikiLeaks. Ob das Personal und die Organisation der modernen Informationslecks den selbst gesetzten Ansprüchen gerecht werden können, muss zumindest im Moment bezweifelt werden. So wurde durch die Veröffentlichung von US-Depeschen nicht nur die Welt der Diplomatie in Aufruhr versetzt. Auch bei WikiLeaks selbst scheint nun einiges aus dem Ruder zu laufen.
Staatsräson gegen Informationsfreiheit
Das Internet wurde vor rund 40 Jahren vom US-amerikanischen Militär als Kommunikationskanal entwickelt, um die Informationsströme durch Vernetzung selbst bei Attacken im Kriegsfall zu gewährleisten. Nun funktioniert das Netz besser, als erwartet und auch die USA werden die Geister nicht mehr los, die sie riefen. Jegliche Versuche, WikiLeaks vom Netz zu verbannen, sind bisher gescheitert, da die Website immer und immer wieder in anderen Ländern unter anderen Domains kopiert wird.
WikiLeaks ist – wie Wikipedia oder die boomenden sozialen Netzwerke – ein Kind des Netzzeitalters. Diese digitalen Projekte funktionieren nach eigenen Netz-Regeln und kommunitären Grundprinzipien. Genau daher sind sie mit bisherigen Regulierungsinstrumenten nicht mehr so einfach zu definieren und zu fassen. Die WikiLeakianer, die neuen Gralshüter des Offenheitsprinzips, überschreiten – so selbstbewusst wie selbstgerecht – bisherige Grenzen und Regeln von nationaler Sicherheit, Staatsräson, Diplomatie und der damit jeweils verbundenen Vertraulichkeit. Sie fordern damit nicht nur repressive Systeme heraus, sondern auch liberale und demokratische Regierungen und messen diese an deren selbst gesetzten Standards von offener Regierungsführung, genannt Open Government oder E-Government. Immerhin war es die US-Aussenministerin Hillary Clinton, die zum Jahresbeginn noch die neuen Freiheiten des Internets beschwor, wonach «Informationen nie so frei waren». Ihre Botschaft war jedoch offenbar mehr an die Adresse ihrer chinesischen Kollegen gerichtet, als sie daran erinnerte: «Selbst in autoritären Ländern helfen Informationsnetzwerke den Menschen, neue Tatsachen zu entdecken und Regierungen mehr rechenschaftspflichtig zu machen» (zitiert nach Naughton, 2010).
Nach der Enthüllung und Veröffentlichung von US-Depeschen ist aber selbst für die liberale Regierung der USA das Mass an Offenheit voll. Sie schlagen zurück mit der ganzen Macht an Einfluss und Druckmitteln und versuchen derzeit ganz unverhohlen, die verräterische Plattform zu zerschlagen. Dabei sind auch einige rechtsstaatliche Grundregeln wie Verhältnismässigkeit oder Unschuldsvermutung verrutscht. So machen die Verfolger selbst unabhängige Wirtschaftsunternehmen zu ihren Komplizen: Amazon, Mastercard, Visa und das elektronische Zahlungssystem PayPal annullieren ihre Standard-Dienstleistungen für WikiLeaks. Auch die PostFinance hat dem Druck nachgegeben und ein Konto von WikiLeaks-Mitgründer Julian Assange gesperrt, angeblich wegen falscher Angaben zu dessen Domizil (Schodl, 2010). Lediglich SWITCH, die Schweizer Registrierungsstelle für «.ch»-Internetadressen, widerstand dem Druck und lehnte es ab, den Domain-Namen Wikileaks.ch «ohne richterliche Verfügung zu blockieren» (Switch, 2010).
Im Eifer des Gefechts kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es beim jüngsten Cyber-War nicht mehr um die Abwägung von Rechtsgütern geht wie nationale Sicherheit versus öffentliches Interesse. Viel virulenter scheint die Einsicht, dass die klassische Heimlichkeit der Diplomatie im Informationszeitalter endgültig vorbei ist.
Wolf Ludwig ist Medienjournalist in Neuchâtel mit Schwerpunkt neue Medien und Internet Governance.
Link:
WikiLeaks:
http://wikileaks.ch/
Quellen:
Naughton, John (2010): Live with the WikiLeakable world or shut down the net. It's your choice. In: The Guardian, 6. Dezember 2010:
http://www.guardian.co.uk/commentisfree/cifamerica/2010/dec/06/western-democracies-must-live-with-leaks/print
Switch (2010): SWITCH und Wikileaks.ch. Von Marco d’Alessandro, 6. Dezember 2010: http://www.switch.ch/de/about/news/2010/wikileaks
UNO (1948): Universal Declaration of Human Rights (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948), Artikel 19. In: humanrights.ch:
http://www.humanrights.ch/home/de/Instrumente/AEMR/Text/idcatart_532-content.html
Wikipedia (2010): WikiLeaks. 22. Dezember 2010:
http://de.wikipedia.org/wiki/WikiLeaks
Wikipedia (2010): Abu-Ghuraib-Folterskandal. 9. Dezember 2010:
http://de.wikipedia.org/wiki/Abu-Ghuraib-Folterskandal
Wikipedia (2010): Watergate-Affaire. 22. Oktober 2010:
http://de.wikipedia.org/wiki/Watergate-Affäre
Weiterführende Quellen:
Avaaz.org (2010): Stoppen Sie das scharfe Vorgehen gegen WikiLeaks. Petition, 10. Dezember 2010: http://www.avaaz.org/de/wikileaks_petition/?cl=858140315&v=7764
Electronic Frontier Foundation (o. J.): Say No to Online Censorship!
https://www.eff.org/pages/say-no-to-online-censorship
Heise Online (2010): Themenseite WikiLeaks:
http://www.heise.de/firma/Wikileaks
Reporter ohne Grenzen (2010): WikiLeaks-Enthüllungen: ROG verurteilt Zensur nach Veröffentlichung von US-Depeschen. Medienmitteilung, 16. Dezember 2010: http://www.reporter-ohne-grenzen.de/presse/pressemitteilungen/news-nachrichten-single/article/1/wikileaks-enthuellungen-rog-verurteilt-zensur-nach-veroeffentlichung-von-us-depeschen.html
