Sparpolitik und Presseförderung
Stellungnahmen im Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Postverordnung
Mit hundert Millionen Franken fördert der Bund die Verteilung von Zeitungen und Zeitschriften durch die Post. Bereits im kommenden Jahr will der Bundesrat hier zwanzig Millionen einsparen, und zwar einerseits auf Kosten der Blätter mit über 300'000 Auflage und andererseits bei allen Titeln, die nicht mindestens wöchentlich erscheinen. In der kürzlich abgeschlossenen Vernehmlassung zu dieser Revision überwiegt die Ablehnung. Post, Gewerkschaften, SP und Kirchen sind gegen den Vorschlag, FDP und SVP unterstützen ihn.
Von Urs Meier
Am 27. März eröffnete das Departement Umwelt Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Vernehmlassung zum Thema "Vorzugspreise für die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften". Die zur Stellungnahme eingeladenen Organisationen bekamen zwei Monate Zeit, und das Departement stellte einen Entscheid des Bundesrats für Ende Juni 2002 in Aussicht. Bereits per Anfang 2003 soll die Revision in Kraft treten. Dieses für einen politischen Entscheidungsprozess geradezu unglaubliche Tempo hat einen banalen Grund. Wegen der vom Volk beschlossenen "Schuldenbremse" muss die Regierung sofort wirksame Sparmassnahmen durchführen. Die Revision der indirekten Presseförderung steht denn auch im Zeichen des Sparens. 20 von 100 Millionen Franken Subventionen will der Bundesrat in diesem Bereich mit einer Teilrevision der Postverordnung abbauen.
Zustimmung zur Sparpolitik bei den Parteien der Rechten
Es erstaunt denn auch nicht, dass diejenigen politischen Parteien die Revision begrüssen, denen die Sparpolitik ein generelles Anliegen ist. Sowohl die FDP wie die SVP heissen das Projekt gut. Sie verbinden ihre Zustimmung mit der Kritik am bisherigen Förderungssystem, das seiner medien- und demokratiepolitischen Zielsetzung nicht gerecht werde. Dieses Argument ist weitgehend unbestritten. Allgemein wird das praktizierte "Giesskannenprinzip" kritisiert, von dem die PR-Publikationen der Grossverteiler Migros und Coop wegen ihren Grossauflagen massiv profitieren und das gleichzeitig die nach Masse und Qualität gewichtigen grossen Tages- und Wochenzeitungen sogar mit überhöhten Tarifen straft.
Mit dem alten System scheint nur gerade die Post zufrieden zu sein. Für sie ist die vom Bund subventionierte Zeitungsverteilung ein attraktives Geschäft, das sie nicht verlieren will. Sie fürchtet die Konkurrenz privater Zustellfirmen, die in Städten und Agglomerationen bereits heute der Post bei wichtigen Dienstleistungen den Rang ablaufen. Im Unterschied zum Gelben Riesen garantieren die Privatfirmen die für die Tagespresse wichtige Frühzustellung. Eine Zeitung, die auf den Frühstückstisch kommt, geniesst einen Konkurrenzvorteil, den die Post ihr nicht verschaffen kann. Um das Wegbrechen von Marktanteilen im Zeitungs- und Zeitschriftentransport einzudämmen, opponiert die Post gegen den bundesrätlichen Revisionsvorschlag. Sie droht zudem mit dem Abbau von bis zu 600 qualifizierten Arbeitsplätzen.
Sparen will der Bundesrat einerseits durch den Ausschluss der in Grossauflagen landesweit verbreiteten PR-Titel. Diesem Ziel dient die Festlegung einer Obergrenze für die Tarifverbilligung. Für die Verteilung von Presseerzeugnissen ab 300'000 Exemplaren soll die Post die Vollkosten kassieren. Von der Subventionierung werden nach dem Vorschlag des UVEK andererseits alle Periodika ausgeschlossen, die nicht mindestens wöchentlich erscheinen. Diese Massnahme trifft mittlere bis kleinste Publikationen von Organisationen und Vereinen, kulturelle Zeitschriften und viele andere. Ein harter Schlag wäre die Revision für alle nicht wöchentlich erscheinenden kirchlichen Zeitungen, also für die reformierten Kirchenboten und einen Teil der katholischen Pfarrblätter. Die Gesamtheit dieser Kirchengebietszeitungen bildet ein beachtliches publizistisches Gewicht.
Die Revision verfehlt ihre Ziele
Das deklarierte Ziel des UVEK, die politische Lokalpresse stärker als bisher zu fördern, wird in vielen Stellungnahmen begrüsst, aber hinsichtlich der Realisierung durch die vorgeschlagene Revision auch skeptisch beurteilt. Besonders wenig Zutrauen hat der Verband Schweizer Presse, der auf eine Bemerkung im Begleitschreiben von Bundesrat Leuenberger verweist. Der Medienminister stellt die Förderungsabsicht unter den Vorbehalt, die allgemeine Sparpolitik könne allenfalls so weit gehen, dass sie die Besserstellung der Lokalzeitungen verunmöglichen werde. Auch dem Ausschluss der Grossen von der Tarifvergünstigung kann der Verband der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger nichts abgewinnen. Er vermutet, die Grosskunden würden die Post ganz einfach unter Druck setzen und die ihnen passenden Tarife aushandeln - was dann durch Einnahmenminderung der Post indirekt auch wieder auf den Staat abgewälzt würde. Besonders stört den Verlegerverband das Fehlen einer überzeugenden Neukonzeption der Presseförderung und die einseitige Ausrichtung der Revision an Sparzielen.
Gegen die vorgeschlagene Revision sind auch die Gewerkschaften und die SP. Ihre Argumente decken sich teilweise mit denen des Verbands Schweizer Presse und der Post. Der Begriff Presseförderung werde mit einem rein als Sparprogramm konzipierten Modell ad absurdum geführt, schreibt die Mediengewerkschaft Comedia. Nach Meinung der SP ist insbesondere eine Subventionierung nach Erscheinungshäufigkeit zu verwerfen, da die Periodizität allein kein taugliches Kriterium für die Förderungswürdigkeit eines Titels sei.
Kirchen beanstanden die zu engen Förderkriterien
Die Stellungnahmen der Kirchen - es antworteten neben verschiedenen kirchlichen Zeitungen die Römisch-katholische Zentralkonferenz (RKZ) und der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) - kritisieren die Revision als medien- und kulturpolitisch kontraproduktives Regelwerk. Die Ausrichtung der Förderungskriterien an tagesaktueller Information sei zu eng und werde der Vielfalt sozialer Kommunikation nicht gerecht. Die Revision drohe das Gewebe der nichtkommerziellen Kommunikation - namentlich kulturellen und religiösen Inhalts - gefährlich auszudünnen. Für viele der von Freiwilligenarbeit lebenden und mit grosser Mühe finanzierten Publikationen könne der Entzug von Vergünstigungen beim Posttarif das Aus bedeuten. Die Kirchen sind der Überzeugung, dass die bunte Szene kleiner Zeitschriften wichtige Beiträge zur zivilgesellschaftlichen Selbstorganisation und zur kulturellen Lebendigkeit leistet und daher ebenso förderungswürdig ist wie die aktualitätsorientierte Informationsvermittlung durch Tages- und Wochenzeitungen.
Besonders weisen die kirchlichen Stellungnahmen auf die Gefährdung der Kirchengebietspresse hin. Pfarrblätter und Kirchenboten seien unabhängige, nach professionellen journalistischen Massstäben produzierte Zeitungen, die praktisch ausschliesslich aus redaktionellen Eigenleistungen bestehen. Sie seien Organe der Information, Meinungsbildung und Beratung zu Themen von Religion, Gesellschaft und persönlicher Lebensführung und dienten zusätzlich auf lokaler Ebene der Orientierung über das kirchliche Leben. Die drohende Verteuerung durch den Entzug der Vorzugstarife für den Posttransport könne hier zu einer Abwärtsspirale führen, die über Kurz oder Lang diese kirchlichen "Service public-Titel" zum Verschwinden bringen würde.
Die Empfehlung der RKZ und des SEK an den Bundesrat lautet einstimmig, von einer einseitig am Sparen orientierten Revision der Presseförderung abzusehen und statt dessen die Subventionierung nach medien- und kulturpolitischen Gesichtspunkten auszurichten. Zumindest aber seien die Kriterien breiter zu fassen und weiterhin auch Publikationen zu fördern, die weniger häufig als wöchentlich erscheinen.
Urs Meier ist Geschäftsführer der Reformierten Medien und Mitherausgeber des Medienhefts.
Links:
UVEK: Medienmitteilung "Revision der indirekten Presseförderung in Vernehmlassung" vom 27. Mai 2002 und Unterlagen zur Vernehmlassung:
http://www.uvek.admin.ch/gs_uvek/de/dokumentation/medienmitteilungen/artikel/20020327/00983/index.html
Comedia: Communiqué "comedia zur Teilrevision der Postverordnung: Fördern, nicht sparen" vom 24. Mai 2002:
http://www.comedia.ch/de/5-Mediendienst/Communiques/020524_postverordnung.php3
Reformierte Medien: Antwort des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes vom 27. Mai:
http://www.ref.ch/medien/pressefoerderung.html
Verband Schweizer Presse: "Postverordnung - Vernehmlassung des Verbandes SCHWEIZER PRESSE" vom 27. Mai 2002:
http://www.schweizerpresse.ch/
Vernehmlassungsantwort CVP vom 30. Mai 2002:
http://www.cvp.ch/upload/pdf/OMHOKTKRTX.pdf
Vernehmlassungsantwort FDP 17. Mai 2002:
http://www.fdp.ch/mandant/files/doc/49/Presseförderung.pdf
Vernehmlassungsantwort SP 24. Mai 2002:
http://www.sp-ps.ch/data/vernehml/02-450_Teilrevision-Postverordnung%20_Pressefeorderung_.pdf
Vernehmlassungsantwort SVP 24. Mai 2002:
http://www.medienheft.ch/politik/bibliothek/Vernehmlassung_SVP.pdf
Pressemitteilung des UVEK vom 03.07.2002:
Übergangsregelung für Presseförderung
Die Lage der Bundesfinanzen und die Schuldenbremse erfordert Einsparungen bei der indirekten Presseförderung. Nach dem negativen Vernehmlassungsergebnis verzichtet der Bundesrat aber auf eine Revision der Postverordnung. Hingegen unterbreitet er dem Parlament im Rahmen der Budgetbotschaft eine Revision des Postgesetzes, mit der Einsparungen bei den Subventionen ab dem Jahr 2004 erzielt werden sollen. Auf eine Kürzung der Abgeltungen im nächsten Jahr wird verzichtet. Diese Regelung soll bis zum Inkrafttreten der im Parlament laufenden Neugestaltung der Presseförderung gelten.
- Dateien:
p18_MeierUrs_2.pdf
