Ein symbolisches Nein
Comedia will die Verleger vorerst nicht im Presserat
Die Mediengewerkschaft comedia sagt Nein zur Erweiterung der Trägerschaft des Schweizer Presserates. Die Verleger sollen erst dann aufgenommen werden, wenn sie ihre Glaubwürdigkeit als Arbeitgeber unter Beweis stellen und in ernsthafte Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag eintreten.
Von Regula Bähler
Das Nein fiel deutlich aus an der Sektorkonferenz Presse und elektronische Medien der Gewerkschaft comedia. Am 31. Mai entschied diese als letzte der Trägerorganisationen der Stiftung Schweizer Presserat. Die anderen, die Berufsverbände impressum und Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM sowie die Konferenz der Chefredaktor/innen, hatten sich bereits für die Aufnahme des Verlegerverbandes Schweizer Presse und der SRG SSR idée suisse ausgesprochen.
Der Presserat wacht über die Einhaltung berufsethischer Regeln, festgehalten im journalistischen Kodex oder genauer: in der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten. Erlassen hatte diese der Verband Schweizer Journalisten VSJ (heute impressum) im Jahr 1972. Als es 1977 um die Gründung des Presserates ging, erklärten die Verleger zwar ihr Interesse an einer Mitwirkung, bekundeten aber Mühe mit dem berufsethischen Kodex und zogen sich schliesslich wieder zurück. 2004 verweigerte der Stiftungsrat neuerliche Verhandlungen über seine Erweiterung durch den Verband Schweizer Presse, welcher den Gesamtarbeitsvertrag für Journalistinnen und Journalisten per Ende Juli desselben Jahres gekündigt hatte.
Seither herrscht in der Zeitungs- und Zeitschriftenbranche der Deutschschweiz und im Tessin vertragsloser Zustand und die Verleger lehnen jegliche Verhandlungen über eine kollektive Regelung der Arbeitsbedingungen ab. Der Verband Schweizer Presse führt mit impressum und comedia lediglich informelle Gespräche über gewisse Bereiche der Sozialpartnerschaft. Während diese Kontakte bislang zu keinen konkreten Ergebnissen geführt haben, war eine Einigung über die Erweiterung der Trägerschaft des Presserates durch den Verband Schweizer Presse und die SRG SSR idée suisse herbeigeführt worden. „Dieses Resultat könnte aus der Sicht des Presserates kaum besser aussehen“, kommentierte dessen Präsident Dominique von Burg die noch durch den Stiftungsrat zu verabschiedende Vereinbarung an der diesjährigen Tagung des Medieninstituts des Verbandes Schweizer Presse. Skeptischer zeigten sich SSM und impressum, welche ihren Delegierten im Stiftungsrat des Presserates mittlerweile empfahlen, der Aufnahme der Verleger und der SRG zuzustimmen – in der Hoffnung oder mit dem Wunsch verknüpft, dass der Verband Schweizer Presse mit der Anerkennung des journalistischen Kodizes nun auch wieder einen Schritt in Richtung eines Gesamtarbeitsvertrages unternehmen würden. Schliesslich würden gute Arbeitsbedingungen zur Einhaltung berufsethischer Standards beitragen.
Nicht so comedia. Zwar anerkennt die Mediengewerkschaft die Bereitschaft der Verleger, sich im Presserat für berufsethische Fragen einzusetzen. Doch stehe dieses Engagement, so heisst es in ihrem Communiqué, „in fundamentalem Gegensatz zum unethischen Verhalten des Verbandes Schweizer Presse als Arbeitgeberorganisation“. comedia besteht deshalb auf der Forderung nach einem Gesamtarbeitsvertrag. Erst wenn ein solcher in greifbare Nähe gerückt sei, stimme die Gewerkschaft einer Einbindung der Verleger in die ethischen Normen des Presserates zu.
Die Meinungen innerhalb von comedia sind gespalten. Bei der deutlichen Ablehnung der Aufnahme der Verleger in den Presserat geht es in erster Linie um die Glaubwürdigkeit als Gewerkschaft. Denn der journalistische Kodex ist rechtlich nicht durchsetzbar. Zwar bleibt dieser durch den Beitritt der Verleger und der SRG unberührt, doch anerkennen diese die berufsethischen Regeln nur im Rahmen von Protokollerklärungen. In diesen steht zwar, dass die Qualitätsstandards im Kodex „fair geregelte, sozial angemessene Arbeitsbedingungen“ voraussetzen, doch sei der in der Präambel des Kodizes verankerte Vorrang der Verantwortlichkeit der Medienschaffenden gegenüber der Öffentlichkeit vor jener gegenüber ihren Arbeitgebern nur ideeller Natur und es seien daraus keine arbeitsrechtlichen Forderungen abzuleiten. Auch den in der Erklärung der Rechte der Journalistinnen und Journalisten festgeschriebenen „Anspruch auf eine klare Regelung der Arbeitsbedingungen durch einen Kollektivvertrag“ relativieren die Verleger und die SRG. Sie respektieren die Koalitionsfreiheit und anerkennen das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen. Also nur das Recht auf Verhandlungen, nicht aber auf einen Vertrag. Die Medienschaffenden können den Kollektivvertrag „nicht über eine Beschwerde beim Presserat einfordern“, heisst es in den Protokollerklärungen nun ausdrücklich. Nur dann, wenn die Arbeitsbedingungen „unmittelbar zu berufsethischen Fehlleistungen“ führen, können Medienschaffende an den Presserat gelangen.
Die Schweiz ist neben Malta das einzige Land, das die Verleger nicht im Presserat hat. Doch sie wird vermutlich keine Insel bleiben. Das Nein der Sektorkonferenz der comedia bindet ihre Vertreterin und ihren Vertreter im Stiftungsrat des Presserates nicht, am 5. Juni tatsächlich auch gegen eine Aufnahme der Verleger zu stimmen. Zudem kommt es auf die Stimmen der comedia-Mitglieder gar nicht an. Die erforderliche Zweidrittelsmehrheit für die Erweiterung des Presserates durch die Verleger und die SRG gilt als sicher. Insofern handelt es sich um ein symbolisches Nein.
Regula Bähler war früher Co-Präsidentin der Schweizerischen Journalistinnen- und Journalisten-Union SJU (heute comedia).
Anm. d. Red.:
Am Mittwoch, 05. Juni 2008 hat der Stiftungsrat des Schweizer Presserats beschlossen, Vertreter der Verleger und der SRG in die Trägerschaft des Presserats aufzunehmen. Der Stiftungsrat selbst wird von derzeit 12 auf 18 Mitglieder erweitert. Die Verleger und die SRG erhalten je drei Sitze. Der Presserat besteht weiterhin aus 6 Publikums- und 15 Journalistenvertretern.
- Dateien:
p08_BaehlerRegula_02.pdf
