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30.04.07
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Von: Furger, Franco

Das Online-Konsultationsverfahren
Ein Governance-Instrument für den öffentlichen Mediensektor

Die SRG steht im Spannungsfeld zwischen öffentlichen Erwartungen und dem Konkurrenzdruck des Medienmarktes. Innovationen, wie sie derzeit von der Digitalisierung herausgefordert werden, machen das Dilemma der SRG zwischen Publikumswünschen, Leistungsauftrag und Marktinteressen deutlich. Gleichzeitig könnte gerade die Digitalisierung dazu beitragen, den Dialog zu pflegen und die SRG-Strategie breiter abzustützen. Das Online-Konsultationsverfahren könnte sich dabei als Instrument erweisen, um den Service public zu stärken.

Von Franco Furger

Als Anthony Williams, der frisch gewählte Bürgermeister von Washington D.C., am 4. November 2000 das Motto auf den städtischen Nummernschildern wechseln liess von "celebrate and discover" zu "taxation without representation", brachte er eine für das Land schockierende Tatsache zum Vorschein. Denn wie konnte es sein, dass in den Vereinigten Staaten des 21. Jahrhunderts die Bürgerinnen und Bürger der U.S. Hauptstadt zwar wie alle anderen Amerikaner ihre Bundessteuer bezahlen müssen, aber kein Anrecht auf politische Vertretung im Kongress haben?

In der Schweiz (und in allen europäischen Ländern) besteht heute im Bereich der öffentlich finanzierten Medien eine ähnliche Situation: Die SRG erhebt jährlich Empfangsgebühren und kündigt regelmässig zusätzliche Finanzierungsbedürfnisse an. Dem zahlenden Publikum jedoch stehen kaum Möglichkeiten zur Verfügung, um sich zur Verwendung dieser Beträge, immerhin über 1.5 Milliarden Franken gemäss SRG-Angaben, zu äussern (vgl. Arnold 2001: 7f., 22). Nicht ganz überraschend ist denn auch die Feststellung, dass die SRG-Gebühren in der Bevölkerung zunehmend auf Ablehnung stossen. Die heftigen Reaktionen auf die Ankündigung der SRG 2006, die Empfangsgebühren um 6,5 Prozent zu erhöhen, zeigten einmal mehr, dass auch in der Schweiz "taxation without representation" keine zukunftsfähige Grundlage mehr bietet für die finanzielle Sicherung des öffentlichen Rundfunks. Damit gerät nicht bloss das traditionelle Finanzierungs- sondern auch das gegenwärtige Governance-Modell öffentlich finanzierter Medien unter Druck.

 

Der öffentliche Mediensektor braucht ein neues Governance-Modell

Wie ein Modell der Regulierung öffentlich finanzierter Medien in Zukunft aussehen könnte, wird schon seit geraumer Zeit intensiv debattiert. Angesichts der in vielen Ländern verfassungsmässig verankerten Pressefreiheit muss der Begriff der Regulierung sorgfältig umschrieben werden. Ein viel versprechender Ansatz bietet das Konzept der regulierten Selbstregulierung: Der Staat schafft rechtliche Rahmenbedingungen, welche dafür sorgen, dass der öffentliche Mediensektor glaubwürdige Massnahmen zur Selbstregulierung ergreift (vgl. Jarren et al. 2002: 192ff., 361ff.).

Ein wichtiges Element dieses Ansatzes ist ein umfassendes System der Qualitätssicherung. Qualitätssicherung und -kontrolle sollen als dialogische Prozesse verstanden werden, welche die Aufdeckung und Behebung problematischer Zustände bzw. die Artikulation journalistischer Standards fördern. Es wäre dennoch illusorisch zu glauben, dass Qualitätssicherung und Professionalität alleine bereits ausreichen, um Legitimation und Vertrauen beim Publikum zu schaffen. Ein solches Regulierungsmodell beruht letztlich auf der antiquierten Metapher des "erleuchteten Despoten". Dieser Ansatz würde zwar die Pressefreiheit wirksam schützen, wäre aber ungeeignet, die Öffentlichkeit stärker an die Medienanstalten zu binden (vgl. Schulz 2003: 322f.). Neben Qualitätssicherung gehört auch ein robuster Mechanismus der Rechenschaftsablegung zu einem zukunftsfähigen Regulierungsmodell (vgl. Beck 2005: 157, 159).

Die SRG scheint die Zeichen der Zeit erkannt zu haben. So führen mittlerweile die Redaktoren mehrerer populärer SF Sendungen einen Blog, mit dessen Hilfe auch der Kontakt zum Publikum gepflegt wird. Auf www.mitreden.ch haben SRG-Mitglieder die Möglichkeit, sich in Online-Foren zu beliebigen Aspekten des Radio- und Fernsehprogramms zu äussern. Zudem hat die SRG den Publikumsrat in mancher Hinsicht gestärkt. Schliesslich gehört Marktforschung schon seit längerer Zeit zur Werkzeugkiste der SRG. Diese Initiativen sind sehr zu begrüssen; als zukunftsweisendes Governance-Modell für den öffentlichen Mediensektor können sie indes nicht beschrieben werden. Was bei der SRG und bei anderen öffentlichen Medienanstalten fehlt, ist eine institutionalisierte Rückbindung der Öffentlichkeit an wichtige programmatische und strategische Fragen.

Ein zentrales Element eines neuen gesellschaftlichen Vertrags zwischen öffentlichen Medienanstalten und der Öffentlichkeit betrifft das Verständnis von Service public. Die Debatten im National- und Ständerat über das neue Radio- und Fernsehgesetz haben deutlich gezeigt, dass dieser Begriff zu einer leeren Formel degeneriert ist (vgl. Schellenberg, zit. in Furger 2007: 1; auch Schranz 2000). Viele, vor allem im links-grünen Lager, setzen Service public einer öffentlichen Dienstleistung gleich, definieren ihn also im negativen Sinne als eine Dienstleistung, die nicht vom Markt erbracht werden soll. Dabei wird eine geradezu schicksalhafte Bedeutung von Service public heraufbeschworen, ohne dass ein Satz darüber verloren wird, was man von einem Service public im Medienbereich erwarten soll. Genannt werden vielleicht eine kaum näher bestimmte "Qualität", wenig Werbung und Flächenabdeckung. Manche Politiker im bürgerlichen Lager hingegen wittern in der Forderung, den Service public zu schützen, ein trojanisches Pferd, das den freien Wettbewerb im Medienmarkt reduziert und die Rolle des Staates in diesem Markt zementiert. Auch diese Politiker bedienen sich - wenn überhaupt - eines Begriffs von Service public, der sich als Gegensatz zu den privaten Medien definiert. Eine eigentliche Auseinandersetzung mit spezifischen Attributen des Service public findet nicht statt.

Wie der ehemalige Direktor des Deutschschweizer Fernsehens Peter Schellenberg neulich argumentiert hat, bedeutet Service public weit mehr als die Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung (vgl. Schellenberg, zit. in Furger 2007: 2f.). Seiner Ansicht nach sollte sich der Service public an ethischen Prinzipien orientieren. Welche Prinzipien zur Geltung kommen und wie sie in die Praxis umgesetzt werden sollen, ist in diesem Zusammenhang weniger wichtig als die schlichte Beobachtung, dass es an solchen Prinzipien nicht mangelt. Sie könnten denn auch als ein wichtiges Orientierungsmoment in der Formulierung einer unternehmerischen Strategie dienen, die somit gute Chancen hätte, auf breite Zustimmung zu stossen.

Eine gute Gelegenheit, diese Forderung umzusetzen, bietet die Internet-Strategie der SRG. Bekanntlich sind die Pläne der SRG, ihr Angebot auf das Internet zu erweitern, unter kommerziellen Anbietern auf Ablehnung gestossen. In der Tat kann man sich fragen, inwiefern die Präsenz der SRG im Internet zu ihrem Leistungsauftrag gehört (vgl. Arnold 2007a). Es kann aber auch nicht übersehen werden, dass das Publikum die Internet-Präsenz der SRG begrüsst (vgl. Arnold 2007b: 34). Die SRG-Verantwortlichen stehen also vor einer schwierigen Gestaltungsaufgabe. Dazu gehört nicht nur die Klärung wettbewerbspolitischer Fragen, sondern auch die Gestaltung des Angebots im Sinne eines inhaltlich definierten Service public.

Wie soll aber die Öffentlichkeit in ein derart komplexes Projekt einbezogen werden? Medienwissenschaftler haben diese Frage vielfach in einem korporatistischen Sinne beantwortet. Demnach sollte eine kleine, unabhängige Behörde bestehend aus Vertretern aller wichtigen gesellschaftlichen Akteure zwischen Öffentlichkeit und öffentlichen Medienanstalten vermitteln (vgl. Jarren/Donges 2000: 233ff.; Jarren 2002). Der in der bundesrätlichen Botschaft zum neuen Radio- und Fernsehgesetz vorgeschlagene Beirat kam dieser Vorstellung nahe (vgl. Dumermuth 2003: 305f.). Der Beirat wurde aber von der beratenden Kommission des Nationalrats aus der Gesetzesvorlage gestrichen und löste auch im Parlament nicht gerade enthusiastische Reaktionen aus. Viele Parlamentarier sahen diese Behörde als zentralistisch an und empfanden sie als eine Bedrohung für die Pressefreiheit und für die Unabhängigkeit der SRG (vgl. Arnold 2001: 21; 2006a: 15). Ein weiterer und m.E. weit heiklerer Aspekt des Beirats wäre sein Mangel an demokratischer Legitimation gewesen. Zwar wären im Beirat alle organisierten Interessengruppen der Medienbranche vertreten gewesen. Dennoch hätte kaum jemand diese Experten-Gruppe als eine adäquate Repräsentation der Publikumsinteressen angesehen und wäre als gesellschaftliches Forum daher denkbar ungeeignet gewesen.

Nun könnte man einwenden, dass die SRG mit dem Publikumsrat ja bereits ein gesellschaftliches Forum hat, ist es doch die Aufgabe des Publikumsrats, u.a. die Qualität von Radio- und Fernsehprogrammen kritisch zu würdigen. Nach Meinung von Experten leistet der Publikumsrat auch gute Arbeit. Doch er eignet sich nicht als institutionalisierte Plattform für gesellschaftliche Auseinandersetzungen (vgl. Jarren et al. 2000: 213ff.). Der Publikumsrat ist eine interne Organisationseinheit der SRG und setzt sich hauptsächlich aus Vertretern der Mitgliedgesellschaften und des Regionalrats zusammen. Obwohl der Publikumsrat auf seiner Web-Seite betont, dass er sich als Bindeglied zwischen dem Publikum und den Radio- und Fernseh-Verantwortlichen versteht, lässt sich diese Vermittlungstätigkeit in der Praxis nicht nachweisen. Seine begleitende und beratende Funktion ist auf den programmatischen Bereich beschränkt. Auf strategische Entscheidungen hat der Publikumsrat aber keinen Einfluss (vgl. Arnold 2001: 7f.).

Vor diesem Hintergrund wäre eine stärkere Anbindung des Publikums an den öffentlichen Rundfunk wünschenswert, wobei gerade die neuen Medien dazu beitragen könnten, eine neue Diskussionskultur zu schaffen. Ein Konsultationsverfahren, das online die Möglichkeit bietet, sich zu artikulieren, Meinungen einzubringen und auszutauschen, könnte die einseitige Kommunikation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufbrechen und der Stimme des Publikums vermehrt Gehör verschaffen. Ein Online-Konsultationsverfahren bietet insbesondere die Möglichkeit, die Öffentlichkeit in wichtige unternehmerische Fragen systematisch einzubeziehen und damit unternehmerische Strategien auf eine breite öffentliche Basis zu stellen.

 

Anforderungen an ein Online-Konsultationsverfahren

Das übergeordnete Ziel einer jeden Online-Konsultation ist die Ausformulierung von breit abgestützten strategischen Optionen wie z.B. die SRG-Internet-Strategie. Dabei hat ein Online-Konsultationsverfahren vier Hauptanforderungen zu genügen:

Erstens sollte die Öffentlichkeit im Mittelpunkt der Konsultation stehen. Beim öffentlichen Rundfunk der Schweiz handelt es sich um vier regionale Öffentlichkeiten: die deutschschweizerische, die französischsprechende, die italienischsprechende und die rätoromanische Öffentlichkeit. Mit Öffentlichkeit sind die Mitglieder des Publikums gemeint, also alle gebührenzahlenden Bürgerinnen und Bürger, und nicht etwa nur die Mitglieder der SRG-Trägerschaften. Allerdings nimmt an einer Online-Konsultation nicht die ganze Öffentlichkeit teil, sondern nur eine repräsentative Auswahl des regionalen Publikums. Dabei haben Vertreter von organisierten Interessen wie Parteien oder Unternehmen keinen Anspruch auf Repräsentanz. Je nach Wichtigkeit des Diskussionsgegenstandes und den verfügbaren finanziellen Ressourcen kann eine derart zusammengesetzte Gruppe aus etwa Hundert bis Tausend Personen bestehen.

Die zweite Hauptanforderung ist Sachkompetenz: Das Ergebnis einer Online-Konsultation spiegelt die informierte Meinung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern wieder. Dabei ist die Anforderung an die Sachkompetenz zentral, denn das Online-Konsultationsverfahren ist nicht ein Vehikel zur Erfassung von vorgefassten Meinungen, sondern ein Verfahren zur Generierung einer aufgeklärten öffentlichen Meinung. Schliesslich sollen strategische Optionen, die aus einem Online-Konsultationsverfahren hervorgehen, auf einer rationalen, d.h. nachvollziehbaren Basis beruhen. Angewendet auf den Sektor Media Governance wäre es Sache der SRG, den Bürgerforen Informationsmaterialien so aufzubereiten, dass sie von Laien verstanden werden. Dieser Prozess ist keineswegs als einseitiger Lernprozess anzusehen; vielmehr würde er die SRG-Verantwortlichen zwingen, komplexe Fragestellungen zu durchdenken und auf allgemein verständliche Weise zu vermitteln.

Drittens sollte ein Online-Konsultationsverfahren auf Dialog beruhen. Denn Diskussionen und Gedankenaustausch fördern nicht nur das gegenseitige Verständnis und die Sachkompetenz aller Teilnehmer, sie tragen auch wesentlich zur Identifikation konsensfähiger strategischer Optionen bei. In diesem Sinne kann Dialog auch als ein Entdeckungsverfahren beschrieben werden, als ein Verfahren also, das dem SRG-Management wichtige Hinweise zur Positionierung des Unternehmens liefern könnte.

Schliesslich sollte eine Online-Konsultation für Ausgeglichenheit sorgen. Empirische Untersuchungen haben immer wieder gezeigt, dass der Dialog ein zweischneidiges Schwert ist. So hat sich die Vorstellung, dass Dialog notgedrungen zur Erweiterung des "argument pool" führe, in der Empirie als Illusion erwiesen. Je nach Zusammensetzung einer Diskussionsgruppe kann Dialog dazu führen, dass sich die Gruppe auf eine einzige Option fokussiert und diese mit radikaler Überzeugung vertritt, statt die ganze Palette an möglichen Optionen und Argumenten zu prüfen. Um dieses Phänomen - in der Literatur als Gruppenpolarisierung bekannt - vorzubeugen, muss bei der Durchführung einer Online-Konsultation von Anfang an auf Ausgeglichenheit geachtet werden: In jeder Diskussionsgruppe sollten daher unterschiedliche Haltungen zu etwa gleichen Proportionen vertreten sein.

Im Gegensatz zu anderen diskursiven Verfahren besteht das Ziel einer Online-Konsultation nicht darin, einen Konsens über eine bestimmte Entscheidungsoption herbeizuführen, sondern Argumente für oder gegen eine bestimmte strategische Option zu erkennen und gegeneinander abzuwägen. Im konkreten Beispiel wäre die SRG nicht verpflichtet, dem Ergebnis einer Online-Konsultation Folge zu leisten. Sollte aber eine Online-Konsultation zu einem unmissverständlichen Ergebnis führen, wären die SRG-Verantwortlichen gut beraten, diesen Befund nicht zu ignorieren. Denn würde sich die SRG nicht im Sinne der Online-Konsultation entscheiden, müsste sie zumindest in der Lage sein, ihre Position gegenüber der Öffentlichkeit und Politik zu begründen.

Eine Online-Konsultation, die diese Anforderungen erfüllt, ist in mehrfacher Hinsicht attraktiv: Sie ist gegen Versuche, das Ergebnis zu manipulieren, weitestgehend geschützt, denn die Stichprobe wäre repräsentativ und einfach zu gross, um gegenüber Beeinflussungsversuchen anfällig zu sein. Zweitens trägt eine Online-Konsultation zur Versachlichung öffentlicher Kontroversen bei; sie gibt ein Bild der öffentlichen Meinung wieder, das von Interessengruppen weder ignoriert noch diskreditiert werden kann. Schliesslich könnte das Online-Konsultationsverfahren als Governance-Instrument die Autonomie der SRG gegenüber organisierten Interessen stärken; denn die strategischen Optionen, die aus einer Online-Konsultation hervorgehen, würden auf breite Zustimmung in der Öffentlichkeit stossen und die Umsetzung unternehmerischer Strategien erleichtern.

 

Umsetzung des Online-Konsultationsverfahrens

Stellt sich noch die Frage, wie eine Online-Konsultation praktisch durchgeführt werden soll. Zunächst ist zu sagen, dass Informationstechnologien wesentlich zur Entschärfung logistischer Hürden beitragen. Die Teilnahme an einer Online-Konsultation verlangt von Bürgerinnen und Bürgern keine langen Anfahrten oder das Opfern eines Wochenendes. Die Teilnahme findet von zu Hause aus mittels PC und schneller Internet-Verbindung statt. Face-to-face-Kommunikation erübrigt sich, Dialog basiert hauptsächlich auf Sprache und Bild, in Ausnahmefällen auf Text.

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer wird einer Gruppe (Panel) von etwa acht bis zehn Personen zugeteilt. Dabei werden die Panels mit Blick auf Ausgeglichenheit zusammengesetzt: In jeder Gruppe darf zu Beginn des Dialogs keine der vertretenen Meinungen dominieren; damit lässt sich Polarisierungstendenzen vorbeugen.

Jede Gruppen-Diskussion wird moderiert, wobei die Moderatoren auf der Basis eines gemeinsamen Skriptes arbeiten. Eine Strukturierung des Dialogs ist notwendig, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse aus den verschiedenen Gruppen-Diskussionen zu gewährleisten.

Eine Gruppen-Diskussion sollte etwa anderthalb Stunden dauern und im wöchentlichen Rhythmus stattfinden, beispielsweise für die Dauer von vier Wochen. Je nach Thema kann die Gesamtdauer der Konsultation auch erhöht oder reduziert werden. Während den Konsultationen werden sämtliche Gespräche aufgezeichnet.

Im konkreten Beispiel sollte ein Panel von SRG-Experten zur Klärung von rechtlichen, betrieblichen und technischen Fragen zur Verfügung stehen. Dabei sollten die SRG-Sprecher den Bürgerinnen und Bürgern über die Überlegungen und Motive Auskunft geben, die den strategischen Optionen zugrunde liegen.

Eine Online-Plattform würde die Panel-Diskussionen ergänzen und als zentralisierte Informations- und Referenzquelle dienen. Auf dieser Plattform würden die Informationsmaterialien sowie die Fragen und Antworten an die SRG-Experten und -Verantwortlichen laufend gespeichert und allen Teilnehmern zugänglich gemacht werden.

Nach Abschluss der Konsultation werden sowohl die Ergebnisse als auch die Diskussionen in anonymer Form der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Öffnung der Diskussionsarchive hat zwei Ziele: Skeptiker sollen sich vergewissern können, dass der Prozess nicht manipuliert worden ist; andererseits soll die Plattform den öffentlichen Meinungsbildungsprozess fördern, indem interessierte Bürgerinnen und Bürger, die nicht am Online-Konsultationsverfahren teilgenommen haben, sowie Politiker jeder Couleur und Vertreter der Medienbranche freien Zugang zu einem breiten Spektrum an Meinungen und Argumenten bekommen.

 

Erfolg versprechende Präzedenzfälle

Das hier vorgestellte Online-Konsultationsverfahren wurde meines Wissens bisher noch nicht im Bereich Media Governance eingesetzt. Das überrascht, denn es wäre ein hervorragendes Instrument, um den öffentlichen Rundfunk an sein Publikum heranzuführen und umgekehrt den Interessen der gebührenzahlenden Bürgerinnen und Bürger Gehör zu verschaffen.

Schliesslich hat das Online-Konsultationsverfahren mehrere prominente Ahnen: Zu erwähnen sind insbesondere die "deliberative polls", die vom amerikanischen Politikwissenschaftler James Fishkin vor einiger Zeit vorgeschlagen wurden. Das Online-Konsultationsverfahren ist aber auch mit diskursiven Verfahren wie "deliberative panels", "citizen juries" und "consensus conferences" eng verwandt. Besonders erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang eine Initiative des "Genetics and Public Policy Center" der Johns Hopkins University in Washington D.C. In diesem Projekt bekam ein Dutzend Gruppen bestehend aus dreizehn bis vierzehn Personen die Möglichkeit, ethische Fragen der Präimplantationsdiagnostik über mehrere Wochen online zu diskutieren. Ein ähnliches Verfahren ist von Forschern der North Carolina State University zur Evaluation der Chancen und Risiken von Nanotechnologien eingesetzt worden.

Insgesamt zeigen die Erfahrungen, dass das Online-Konsultationsverfahren im Schnittbereich von strategischen Fragen und öffentlichen Kontroversen ein effektives Instrument der Entscheidungsfindung darstellt. Es könnte auch im öffentlichen Mediensektor zu mehr Akzeptanz beitragen.

 

Dr. Franco Furger ist Experte für Online-Konsultationsverfahren und arbeitet am Institut für Communication Research and Information Technology (IKIT) der Fernfachhochschule Schweiz (FFHS).
Internet: http://www.fernfachhochschule.ch

Das Konzept des Online-Konsultationsverfahrens ist aus einem Projekt zur Regulierung der medizinischen Biotechnologien in den USA hervorgegangen, das Dr. Franco Furger in Kooperation mit Prof. Dr. Francis Fukuyama an der Johns Hopkins University in Washington D.C. durchgeführt hat (Fukuyama/Furger 2006).

 

Quellen:

Arnold, Judith (2006a): Onlinekommunikation als Public Service? Eine vergleichende Analyse von BBC und SRG Online. In: Medienheft, 17. März 2006:
http://www.medienheft.ch/dossier/bibliothek/PublicServiceOnline.pdf 

Arnold, Judith (2006b): Service public Online im Spannungsfeld. Schweiz, Deutschland und Grossbritannien im Vergleich. In: Medienheft Dossier 25: Service public Online. 18. Juli 2006: http://www.medienheft.ch/dossier/bibliothek/d25_ArnoldJudith.html 

Arnold, Judith (2001): Die Publikumsinteressen in der Rundfunkpolitik. In: Medienheft Dossier 16: Rundfunkmodelle im Wandel. 9. Oktober 2001, S. 7-24:
http://www.medienheft.ch/dossier/bibliothek/d16_ArnoldJudith.pdf 

Beck, Daniel (2005): Marktgerechter Service public? Rundfunkregulierung in der Schweiz und die Vorgaben der europäischen Wettbewerbspolitik. In: Künzler, Matthias (Hrsg.): Das schweizerische Mediensystem im Wandel. Herausforderungen, Chancen, Zukunftsperspektiven. Bern, Stuttgart, Wien, S. 149-161.

Dumermuth, Martin (2003): Regulierung des öffentlichen Rundfunks in der Schweiz - Erfahrungen und Perspektiven. In: Donges, Patrick/ Puppis, Manuel (Hrsg.): Die Zukunft des öffentlichen Rundfunks. Internationale Beiträge aus Wissenschaft und Praxis. Köln, S. 292-310.

Fukuyama, Francis/ Furger, Franco (2006): Beyond Bioethics: A proposal for Modernizing the Regulation of Human Biotechnologies. Johns Hopkins University, Washington D.C.: http://www.biotechgov.org/FnLrPrT.php 

Furger, Franco (2007): Wo sind die demokratischen Strukturen der SRG geblieben? Peter Schellenberg zur Lage des Service public. In: Medienheft, 30. März 2007:
http://www.medienheft.ch/politik/bibliothek/p07_FurgerSchellenberg.pdf  

Jarren, Otfried (2002): Medienregulierung zwischen Pfadabhängigkeit und Innovationsmöglichkeit. Programmaufträge für Radio und Fernsehen? In: Medienheft, 15. Mai 2002:
http://www.medienheft.ch/politik/bibliothek/p18_JarrenOtfried.pdf 

Jarren, Otfried/ Weber, Rolf H./ Donges, Patrick/ Dörr, Bianka/ Künzler, Matthias/ Puppis, Manuel (2002): Rundfunkregulierung. Leitbilder, Modelle und Erfahrungen im internationalen Vergleich. Eine sozial- und rechtswissenschaftliche Analyse.

Jarren, Otfried/ Donges, Patrick (2000): Medienregulierung durch die Gesellschaft? Eine steuerungstheoretische und komparative Studie mit Schwerpunkt Schweiz. Wiesbaden.

Jarren, Otfried/ Donges, Patrick/ Künzler, Matthias/ Schulz, Wolfgang/ Thorsten, Held/ Jürgens, Uwe (2000): Der schweizerische öffentliche Rundfunk im Netzwerk. Möglichkeiten der Absicherung und Bindung der SRG an die Gesellschaft. Diskussionspunkt 41, IPMZ - Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich.

Schranz, Mario (2000): Marginale Rolle des Service public in der medienpolitischen Debatte. In: Medienheft Dossier 14: Schweizer Medienordnung am Wendepunkt. 25. Oktober 2000, S. 24-27: http://www.medienheft.ch/dossier/bibliothek/d14_SchranzMario.pdf 

Schulz, Wolfgang (2003): Das Quadrilemma der Regulierung von öffentlichem Rundfunk - Public-Service-Organisationen zwischen Selbst- und Fremdsteuerung. In: Donges, Patrick/ Puppis, Manuel (Hrsg.): Die Zukunft des öffentlichen Rundfunks. Internationale Beiträge aus Wissenschaft und Praxis. Köln, S. 311-327.


 
 

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