21 Geflicktes Radio- und Fernsehgesetz
Medienheft Dossier Nr. 21 - 28.05.2004
Eigentlich hätte das revidierte Radio- und Fernsehgesetz den dualen Rundfunk bereinigen sollen: Auf der einen Seite die SRG, die ausschliesslich gebührenfinanziert gewesen wäre, und auf der anderen Seite die privaten Radio- und Fernsehveranstalter, die sich den Werbemarkt geteilt hätten. Doch es kam anders: Weder wollte die SRG auf Werbeeinnahmen verzichten noch wollten die Privaten den Gebührentopf alleine der SRG überlassen. Die Mischfinanzierung aller Veranstalter muss zwangsläufig zu einer weiteren Kommerzialisierung des Service public führen - das genaue Gegenteil dessen, was mit dem ordungspolitischen Entwurf zum neuen RTVG ursprünglich vorgesehen war.
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